Evangelische Kirche Petershagen
Evangelische Kirche Petershagen

Trauer

 

Wer im Gedächtnis
seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot,
der ist nur fern;
tot ist nur,
wer vergessen wird.

Immanuel Kant

Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Leben gedacht. Die kirchliche Bestattung wird nach der gültigen Ordnung (Agende) gestaltet. Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden und sollten mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden. Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran.

Kann kirchlich bestattet werden, wer nicht oder nicht mehr der Kirche angehört?

 

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden, auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.

Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?

 

Ja. Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe Glied der Kirche wurde, soll es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.

Kann auf einem evangelischen Friedhof jemand bestattet werden, der nicht zur evangelischen Kirche gehört hat?

 

Auf evangelischen Friedhöfen werden nicht nur evangelische Christen bestattet, wenn der evangelische Friedhof ein sogenannter „Monopolfriedhof“ ist, als der einzige vor Ort. Ist ein anderer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann das Presbyterium beschließen, nur die Bestattung von Kirchengliedern zuzulassen.

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